Förderung

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Baubeginn

Wohnberechtgungsschein (WBS)

Voraussetzung für eine Mietwohnung im Projekt „Am Alten Markt“ in Hahnstätten

Die Wohnungen im Projekt Am Alten Markt werden im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes Rheinland-Pfalz errichtet.

Im Objekt stehen Wohnungen nach beiden Förderwegen zur Verfügung:

  • Wohnungen für Einkommensgruppe 1 (Förderweg 1)
  • Wohnungen für Einkommensgruppe 2 (Förderweg 2)

Für den Abschluss eines Mietvertrages ist jeweils ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) für die entsprechende Einkommensgruppe erforderlich. Ein Mietvertrag kann ausschließlich mit Personen abgeschlossen werden, die einen passenden WBS vorlegen.

Die Prüfung der Anspruchsberechtigung erfolgt ausschließlich durch die zuständige Behörde. Wir führen keine Einkommensprüfung durch und geben keine verbindliche Einschätzung zur Berechtigung ab.

Moderne Wohnungen

Einkommensgruppe 1 (Förderweg 1)

Diese Wohnungen richten sich an Haushalte mit geringerem Einkommen.

Richtwerte (Stand 2026, Rheinland-Pfalz):

  • 1 Person: ca. 19.999 € anrechenbares Jahreseinkommen
  • 2 Personen: ca. 28.665 € anrechenbares Jahreseinkommen

Typische Haushalte:

  • alleinstehende Rentnerinnen und Rentner
  • Personen mit kleiner gesetzlicher Rente
  • Haushalte im Bereich Grundsicherung
Moderne Wohnungen

Einkommensgruppe 2 (Förderweg 2)

Diese Wohnungen richten sich an Haushalte mit mittlerem Einkommen.

Hier darf das Einkommen bis zu ca. 60 % über den Grenzen des Förderwegs 1 liegen.

Richtwerte:

  • 1 Person: ca. 32.000 € anrechenbares Jahreseinkommen
  • 2 Personen: bis ca. 49.750 € anrechenbares Jahreseinkommen

(abhängig von den gesetzlichen Abzügen)

Typische Haushalte:

  • Rentnerpaare
  • ehemalige Facharbeiter oder Angestellte
  • gesetzliche Rente plus Betriebsrente
Wohnungen Am Alten Markt

Maßgeblich ist das anrechenbare Einkommen

Entscheidend ist nicht die ausgezahlte Monatsrente, sondern das nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz berechnete anrechenbare Einkommen.

In der Regel werden berücksichtigt:

  1. Jahreseinkommen (gesetzliche Rente, Betriebsrente, Pension, weitere Einkünfte)
  2. Abzüge wie z. B.:
    • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
    • Pauschalabzug gemäß § 15 LWoFG (regelmäßig 10 %)
    • Werbungskostenpauschale (102 € jährlich)

Beispiel (vereinfacht)

Bruttorente: 21.600 € jährlich
– KV/PV (ca. 11 %): – 2.376 €
– Pauschalabzug (10 %): – 1.922 €
– Werbungskosten: – 102 €

Anrechenbares Einkommen: ca. 17.100 €
→ möglich für Förderweg 1

Am Alten Markt Hahnstätten

Berücksichtigung von Vermögen

Im Mittelpunkt der Prüfung steht das Einkommen.

Vermögen wird insbesondere berücksichtigt, wenn:

  • daraus erhebliche Kapitalerträge erzielt werden
  • sehr hohe liquide Mittel vorhanden sind
  • vermietete Immobilien Einkünfte generieren

Kapitalerträge oberhalb der steuerlichen Freibeträge gelten als Einkommen.

Eine starre gesetzliche Vermögensgrenze besteht nicht. Die Entscheidung erfolgt durch die Behörde im Einzelfall.

Wohnungen Am Alten Markt

Zuständige Stelle für Hahnstätten

Anträge sind zu stellen bei:

Verwaltungsstelle Hahnstätten
Austraße 4
65623 Hahnstätten

Bürozeiten im Zimmer 18.2:
Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-18.30 Uhr

Maßgeblich ist das Einkommen der letzten 12 Monate sowie das voraussichtliche Einkommen der kommenden 12 Monate.


Die vorstehenden Angaben dienen ausschließlich der allgemeinen Information und erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die verbindliche Prüfung und Entscheidung über die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins obliegt ausschließlich der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung.

Rhein 503 eGbR
An der Norr 12
65307 Bad Schwalbach
Telefon: +49 6124 700 231
kontakt@amaltenmarkt.de

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