Förderung
Förderung
Wohnberechtgungsschein (WBS)
Voraussetzung für eine Mietwohnung im Projekt „Am Alten Markt“ in Hahnstätten
Die Wohnungen im Projekt Am Alten Markt werden im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes Rheinland-Pfalz errichtet.
Im Objekt stehen Wohnungen nach beiden Förderwegen zur Verfügung:
- Wohnungen für Einkommensgruppe 1 (Förderweg 1)
- Wohnungen für Einkommensgruppe 2 (Förderweg 2)
Für den Abschluss eines Mietvertrages ist jeweils ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) für die entsprechende Einkommensgruppe erforderlich. Ein Mietvertrag kann ausschließlich mit Personen abgeschlossen werden, die einen passenden WBS vorlegen.
Die Prüfung der Anspruchsberechtigung erfolgt ausschließlich durch die zuständige Behörde. Wir führen keine Einkommensprüfung durch und geben keine verbindliche Einschätzung zur Berechtigung ab.
Einkommensgruppe 1 (Förderweg 1)
Diese Wohnungen richten sich an Haushalte mit geringerem Einkommen.
Richtwerte (Stand 2026, Rheinland-Pfalz):
- 1 Person: ca. 19.999 € anrechenbares Jahreseinkommen
- 2 Personen: ca. 28.665 € anrechenbares Jahreseinkommen
Typische Haushalte:
- alleinstehende Rentnerinnen und Rentner
- Personen mit kleiner gesetzlicher Rente
- Haushalte im Bereich Grundsicherung
Einkommensgruppe 2 (Förderweg 2)
Diese Wohnungen richten sich an Haushalte mit mittlerem Einkommen.
Hier darf das Einkommen bis zu ca. 60 % über den Grenzen des Förderwegs 1 liegen.
Richtwerte:
- 1 Person: ca. 32.000 € anrechenbares Jahreseinkommen
- 2 Personen: bis ca. 49.750 € anrechenbares Jahreseinkommen
(abhängig von den gesetzlichen Abzügen)
Typische Haushalte:
- Rentnerpaare
- ehemalige Facharbeiter oder Angestellte
- gesetzliche Rente plus Betriebsrente
Maßgeblich ist das anrechenbare Einkommen
Entscheidend ist nicht die ausgezahlte Monatsrente, sondern das nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz berechnete anrechenbare Einkommen.
In der Regel werden berücksichtigt:
- Jahreseinkommen (gesetzliche Rente, Betriebsrente, Pension, weitere Einkünfte)
- Abzüge wie z. B.:
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- Pauschalabzug gemäß § 15 LWoFG (regelmäßig 10 %)
- Werbungskostenpauschale (102 € jährlich)
Beispiel (vereinfacht)
Bruttorente: 21.600 € jährlich
– KV/PV (ca. 11 %): – 2.376 €
– Pauschalabzug (10 %): – 1.922 €
– Werbungskosten: – 102 €
Anrechenbares Einkommen: ca. 17.100 €
→ möglich für Förderweg 1
Berücksichtigung von Vermögen
Im Mittelpunkt der Prüfung steht das Einkommen.
Vermögen wird insbesondere berücksichtigt, wenn:
- daraus erhebliche Kapitalerträge erzielt werden
- sehr hohe liquide Mittel vorhanden sind
- vermietete Immobilien Einkünfte generieren
Kapitalerträge oberhalb der steuerlichen Freibeträge gelten als Einkommen.
Eine starre gesetzliche Vermögensgrenze besteht nicht. Die Entscheidung erfolgt durch die Behörde im Einzelfall.
Zuständige Stelle für Hahnstätten
Anträge sind zu stellen bei:
Verwaltungsstelle Hahnstätten
Austraße 4
65623 Hahnstätten
Bürozeiten im Zimmer 18.2:
Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-18.30 Uhr
Maßgeblich ist das Einkommen der letzten 12 Monate sowie das voraussichtliche Einkommen der kommenden 12 Monate.
Die vorstehenden Angaben dienen ausschließlich der allgemeinen Information und erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die verbindliche Prüfung und Entscheidung über die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins obliegt ausschließlich der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung.
Rhein 503 eGbR
An der Norr 12
65307 Bad Schwalbach
Telefon: +49 6124 700 231
kontakt@amaltenmarkt.de